Unternehmenszusammenschluss

Unternehmenszusammenschluss

* * *

Un|ter|neh|mens|zu|sam|men|schluss, der:
Zusammenschluss, Fusion (1) zweier od. mehrerer Unternehmen (2).

* * *

Unternehmenszusammenschluss,
 
Bezeichnung 1) für verschiedene Formen der Zusammenarbeit meist rechtlich selbstständiger Unternehmen im Rahmen zwischenbetrieblicher Kooperation bei grundsätzlicher Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen Selbstständigkeit der beteiligten Unternehmen; 2) im Rahmen der Unternehmenskonzentration für Zusammenschlüsse aufgrund externen Unternehmenswachstums, bei denen die wirtschaftliche Selbstständigkeit eingeschränkt wird (beim Konzern) oder verloren geht (bei der Fusion) und die meist durch Unternehmensübernahmen zustande kommen. Unternehmenszusammenschlüsse können vorübergehend oder dauerhaft sein, das gesamte Produktionsprogramm umfassen oder nur bestimmte Bereiche, freiwillig oder zwangsweise zustande kommen, durch Unterordnung oder Gleichordnung der beteiligten Unternehmen gekennzeichnet sein, auf mündlichen Absprachen oder Verträgen beruhen, mit einer Kapitalbeteiligung verknüpft sein oder nicht. Die jeweilige Form des Unternehmenszusammenschlusses ist von der Zielsetzung der Beteiligten abhängig, wobei bessere wirtschaftliche Bedingungen bei Beschaffung, Produktion und Absatz, eine Verbesserung der Kosten- und Gewinnsituation sowie langfristige strategische Planungen im Vordergrund stehen. Da Unternehmenszusammenschlüsse den Wettbewerb beschränken können und den Grad der Unternehmenskonzentration erhöhen, unterliegen sie unter bestimmten Voraussetzungen der Anzeigepflicht und Kontrolle (Fusionskontrolle).
 
 
J. Löffelholz: Unternehmensformen u. U. (1993);
 S. Paprottka: U. Synergiepotentiale u. ihre Umsetzungsmöglichkeiten durch Integration (1996).

* * *

Un|ter|neh|mens|zu|sam|men|schluss, der: Zusammenschluss, ↑Fusion (1) zweier od. mehrerer ↑Unternehmen (2).

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Unternehmenszusammenschluss — ↑Kartell, ↑Konsortium, ↑Konzern, ↑Trust …   Das große Fremdwörterbuch

  • Unternehmenszusammenschluss — Unternehmensverbindung oder Unternehmenszusammenschluss bezeichnet die vertraglich vereinbarte enge Zusammenarbeit verschiedener Unternehmen (Kooperation) bzw. die wirtschaftliche und rechtliche Vereinigung verschiedener Unternehmen zu einer… …   Deutsch Wikipedia

  • Unternehmenszusammenschluss — I. Allgemein:1. Begriff: Eine freiwillige Vereinigung von Unternehmungen im Vertragswege durch Verschmelzung (Vollfusion) oder Konzernierung; Letzteres kann zu einem Gleichordnungs oder Unterordnungskonzern führen. Beim Konzern bleibt in allen… …   Lexikon der Economics

  • Unternehmungszusammenschluss — ⇡ Unternehmenszusammenschluss …   Lexikon der Economics

  • Verflechtung — ⇡ Unternehmenszusammenschluss …   Lexikon der Economics

  • Zusammenschluss von Unternehmungen — ⇡ Unternehmenszusammenschluss …   Lexikon der Economics

  • Gewinngemeinschaft — ⇡ Unternehmenszusammenschluss, durch den eine Aktiengesellschaft oder ⇡ Kommanditgesellschaft auf Aktien sich verpflichtet, ihren Gewinn oder den Gewinn einzelner Betriebe ganz oder zum Teil dem Gewinn anderer Unternehmen oder einzelner Betriebe… …   Lexikon der Economics

  • Merger — ⇡ Unternehmenszusammenschluss. Literatursuche zu  Merger auf www.gabler.de …   Lexikon der Economics

  • Trust — ⇡ Unternehmenszusammenschluss, wobei die Aktionäre ihre Anteile an das Board of Trustees übertrugen, das so eine vollkommene Kontrolle über alle angeschlossenen Unternehmen besaß. T. wurden in den USA als Symbol unkontrollierter Macht angesehen.… …   Lexikon der Economics

  • Vertikalkonzern — ⇡ Unternehmenszusammenschluss, dessen Organisationsprinzip darin besteht, Werke verschiedener Produktionsstufen zu integrieren, z.B. Erzgruben und Kohlegruben, Hochofen, Stahlwerk, Walzwerk und stahlverarbeitende Betriebe wie Maschinenfabriken,… …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”